Bilder einfügen
Um neu hochgeladene Bilder im GCMS zu verwenden, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Wenn sie eine neue Seite anlegen und als neues Inhaltselement den Text- und Inhalts-Editor "Richtext" auswählen und dann verwenden, klicken sie dort auf den Button "Bild". Es öffnet sich nun das Mediensystem und sie können das gewünschte Bild auswählen und einfügen.
Bei der Verwednung des Text- und Inhaltseditors "GCMS-Text" müssen sie das Bild über den Code <image id="ID von dem gewünschten Bild">, also z.B. <image id="3456"> einfügen, um ein bestimmtes Bild auf ihrer Seite zu platzieren. Mit dem Zusatz float="1", also z. B. mit dem Befehl <image id="5555" float="1"> können sie Text um das Bild fließen lassen. Wie man Bilder einfügt, ist auch noch einmal ausführlich erklärt auf der Seite Bilder#Bilder platzieren auf einer Standardseite
Vorgaben an die Bilder
Beim Hochladen eines neuen Bildes sollten folgende Vorgaben beachtet werden, um Komplikationen mit dem Design der Homepage zu verhindern.
- Bilder in der rechten Spalte sollten eine minimale Breite von 720px und eine maximale von 2000px haben.
- Bei der Verwendung einer einspaltigen Seite liegt der Wert für die Bilder minimal bei 1170px und maximal bei 2000px.
Das Copyright
Sie dürfen nur Bilder in die Bilddatenbank laden, die ihnen gehören oder Bilder, für die sie eine explizite schriftliche Genehmigung haben, dass sie diese benutzen dürfen. Fotografen engagieren zunehmens Rechtsanwaltskanzleien, um gezielt das Internet nach ungenehmigten Bildkopien zu durchsuchen. Dies ist durch moderne Softwareprogramme sehr wirksam möglich. Mehrfach bereits wurden leider Nutzer des GCMS abgemahnt und mussten Beträge oberhalb von 1.000 Euro zahlen.
Bei Fragen zu Urheberrecht und Bildern, wenden sie sich bitte an die Internetredaktion. Bei freien Bilddatenbanken wie Wikimedia Commons https://commons.wikimedia.org/wiki/Hauptseite, in denen Bilder zur freien Verfügung angeboten werden, lesen sie bitte die Bedingungen, die die Anbieter für die Benutzung einforderen, genau durch. Auch bei einem Bild aus einer solchen freien Datenbank kam es schon zu einer Abmahnung mit einer saftigen Bußgebühr, weil ein Nutzer die Nutzungsbedinungen nicht so eingehalten hatte, wie es der Bild-Anbieter verlangt hatte.
Weitere Informationen zu Bildern und eine genauere Anleitung zu ihrem Einfügen auf Internetseiten finden Sie hier.