Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Social Media Einbindung'''
 
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Wenn Sie externe Inhalte eines anderen Anbieters, wie etwa YouTube, Instagram, Flickr, Twitter, Facebook usw. bei sich auf der Seite einbinden (per iframe oder Ähnliches), müssen Sie in Zukunft zusätzlich auf die Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Dienstes verweisen. Sie können folgenden Passus verwenden und den jeweils eingebunden Dienst eintragen:
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Wenn sie externe Inhalte eines anderen Anbieters, wie etwa YouTube, Instagram, Flickr, Twitter, Facebook usw. bei sich auf der Seite einbinden (per iframe oder Ähnliches), müssen sie in Zukunft zusätzlich auf die Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Dienstes verweisen. Sie können folgenden Passus verwenden und den jeweils eingebundenen Dienst eintragen:
  
 
„YouTube/Facebook/Twitter verwendet Cookies, die für Werbung verwendet werden können. Für die Benutzung gilt die Datenschutz-Richtlinie von YouTube/Facebook/Twitter uneingeschränkt.“
 
„YouTube/Facebook/Twitter verwendet Cookies, die für Werbung verwendet werden können. Für die Benutzung gilt die Datenschutz-Richtlinie von YouTube/Facebook/Twitter uneingeschränkt.“
  
Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn Sie den Dienst bei sich einbetten. Bei einem einfachen Link auf Ihr Facebook Profil müssen Sie den oben genannten Passus nicht angeben.
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Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn sie den Dienst bei sich einbetten. Bei einem einfachen Link auf ihr Facebook Profil müssen Sie den oben genannten Passus nicht angeben.
  
Ein Beispiel für YouTube finden Sie unter [http://www.uni-goettingen.de/de/582030.html]
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Ein Beispiel für YouTube finden sie unter [http://www.uni-goettingen.de/de/582030.html]

Aktuelle Version vom 5. Oktober 2018, 13:56 Uhr

Datenschutz

Wir haben aufgrund des Inkrafttretens der neuen Datenschutzverordnung einige Änderungen an der Webseite vorgenommen. Idealerweise müssen sie selber nicht oder nur sehr wenig tätig werden, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Anpassungen gab es in folgenden Bereichen:


Datenschutzerklärung

Wir haben unsere Datenschutzerklärung aktualisiert, damit sie mit den neuen gesetzlichen Vorgaben kompatibel ist. Da diese Erklärung auf jeder Seite in der Fußzeile links verlinkt ist, müssen sie selber nichts darüber hinaus unternehmen.


Formulare

Alle Formulare wurden mit einem Hinweis auf die neue Datenschutzerklärung versehen und verlangen von dem Nutzer die Zustimmung vor dem Absenden seiner Daten. Eventuell müssen wir hier zukünftig eine Ergänzung vornehmen, um den Empfänger der Daten kenntlich zu machen und den Verwendungszweck anzugeben. Darüber werden wir sie gegebenenfalls aber an dieser Stelle informieren.

Wichtig: Bitte achten sie darauf, dass sie als Betreiber eines Formulars in Zukunft eine Auskunftspflicht haben. Das bedeutet, dass sie nach Möglichkeit erst einmal die erfassten Daten archivieren, um die Zustimmung der Nutzer zu dokumentieren. Wir arbeiten hier an einer besseren Lösung, um die Nachweispflicht erfüllen zu können, ohne alle Daten vorhalten zu müssen.

Zusätzlich müssen sie theoretisch jede Aktion, für die sie die Daten verwenden, dokumentieren. D.h.: Sie müssen dokumentieren, wenn sie eine Mail an einen Nutzer schicken, dessen Daten sie erfasst haben. Das reicht vorerst z.B. in einer einfachen Excel Tabelle. Auch hier ist die genaue Rechtslage noch nicht vollständig geklärt, daher werden wir sie hier auch über Änderungen informieren. Zusätzlich überlegen wir auch hier, wie wir das Problem technisch einfacher lösbar machen.


Social Media Einbindung

Wenn sie externe Inhalte eines anderen Anbieters, wie etwa YouTube, Instagram, Flickr, Twitter, Facebook usw. bei sich auf der Seite einbinden (per iframe oder Ähnliches), müssen sie in Zukunft zusätzlich auf die Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Dienstes verweisen. Sie können folgenden Passus verwenden und den jeweils eingebundenen Dienst eintragen:

„YouTube/Facebook/Twitter verwendet Cookies, die für Werbung verwendet werden können. Für die Benutzung gilt die Datenschutz-Richtlinie von YouTube/Facebook/Twitter uneingeschränkt.“

Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn sie den Dienst bei sich einbetten. Bei einem einfachen Link auf ihr Facebook Profil müssen Sie den oben genannten Passus nicht angeben.

Ein Beispiel für YouTube finden sie unter [1]